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Egal, ob Sie eine gesetzliche, oder private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit kommen, richten sich die Leistungen der Versicherer danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist.
Schon bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad er die Rente erhalten soll.
Generell zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente entsprechend dem Grad der Invalidität.
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| Absicherung: Ambulante Leistungen |
| 1) |
Ambulanten Behandlungen werden durchgeführt von: |
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Arzt allg. Medizin
Facharzt
Physiotherapeut
Psychotherapie
Heilpraktiker
Logopäde
Die verordneten Leistungen, Anwendungen und Arzneien zählen ebenfalls zu ambulanten Leistungen.
Gleiches gilt für:
Ambulante Operationen
Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen etc.)
Kuranwendungen (Diätberatung, etc.)
Hilfsmittel (Rollstuhl, Bandagen, Brille)
ambulante Transporte (z. B. Taxifahrten)
Wer im ambulanten Bereich auf eine sehr gute Versorgung wert legt, sollte darauf achten, dass keine versteckten Selbstbeteiligungen (z. B. Massagen nur 80 % Erstattungsbetrag) im Tarif der Gesellschaft vorgesehen sind.
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| 2) |
Offener Hilfsmittelkatalog |
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Wer im ambulanten Bereich überdurchschnittliche Leistungen erwartet, der sollte einen Tarif mit einem "offenen Hilfsmittelkatalog" wählen.
Diesen bieten u. a. die Alte Oldenburger an.
Der Versicherte hat nur bei einem offenen Hilfsmittelkatalog die Gewissheit, dass alle denkbaren und anerkannten Hilfsmittel auch bezogen werden können.
Die meisten Tarife sehen Beschränkungen vor, und das kann dazu führen, dass Hilfsmittel, die erst in der Zukunft entwickelt werden u. U. nicht bezahlt werden, da der Hilfsmittelkatalog dies nicht vorsieht.
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| 3) |
Hausarztprinzip |
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| a) |
Eingeschränkte Arztwahl |
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Fast alle Gesellschaften bieten zwischenzeitlich einen günstigen "Einsteiger-Tarif" an, zum Beispiel: Barmenia VC3H
Dieser Tarif ist durch Einschränkungen bei der Arztwahl gekennzeichnet. Es ist somit nicht möglich, direkt zu einem Facharzt zu gehen, sondern der Versicherte wird zuerst von seinem Hausarzt untersucht und dann ggf. an einen Facharzt überwiesen.
Sollte trotzdem zuerst ein Facharzt aufgesucht werden "ahndet" die Versicherung das mit einer Zuzahlung von 25 % der gesamten Behandlung.
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| b) |
Eingeschränkte Leistungen |
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Wenn ein Tarif ein Hausarztprinzip vorsieht, dann werden meist parallel auch andere Leistungen reglementiert. So darf ein Arzt zwar Massagen verordnen, diese dürfen aber einen gewissen Kostensatz nicht übersteigen.
Diese genauen Kostensätze sind dann in einem sog. " Leistungsverzeichnis" geregelt.
Beispiel: Gothaer Tarif KG |
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| 4) |
Gebührenordnung |
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Alle ärztlichen Leistungen werden nach einer gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
Für die allg. Mediziner und Fachärzte findet die sog. GOÄ Anwendung.
Alle dort genannten Preise können noch mit Steigerungsfaktoren multipliziert werden.
Üblich sind:
1, 7 facher Satz
2, 3 facher Satz = Regelleistung
3, 5 facher Satz = Höchstsatz
Es gibt wenige Tarife, die eine Abrechnung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zulassen.
Hier spricht man von Hochleistungstarifen, die aber preislich mindestens 20 % teurer sind als vergleichbare Tarife ohne dieses Merkmal der Erstattungsfähigkeit.
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| Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): |
| Das System der gesetzlichen Krankenversicherung hat den großen Vorteil, dass unterhaltspflichtige Familienangehörige kostenlos mitversichert werden können.
Die Leistungen der GKV sind jedoch durch Zuzahlungen und Einschränkungen gekennzeichnet. Die wichtigsten Einschnitte sind nachfolgend aufgeführt: |
| Ambulanten Behandlungen |
| Arzt allg. Medizin |
- Praxisgebühr von 10 € + 10 € je Verordnung |
| Facharzt |
- Praxisgebühr von 10 € + 10 € je Verordnung |
| Physiotherapeut |
- Praxisgebühr von 10 € |
| Psychotherapie |
- Praxisgebühr von 10 € |
| Heilpraktiker |
- nicht erstattungsfähig - |
| Logopäde |
- Praxisgebühr von 10 € |
| Arzneien |
- Zuzahlungen zwischen 5 - 10 € je Medikament |
| Heilmittel (Massagen etc.) |
- Zuzahlung von 20 % der Kosten |
| Hilfsmittel (Rollstuhl etc.) |
- Höchstbetrage |
| Brille |
- nicht erstattungsfähig - |
| ambulante Transporte |
- nicht erstattungsfähig - |
| Offener Hilfsmittelkatalog |
- nein - |
| Hausarztprinzip |
- ja - |
| Leistungsverzeichnis |
- ja - |
| Gebührenordnung |
- ja - |
| Steigerungsfaktoren |
- nein - |
| Üblich ist: 1, 0 facher Satz |
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