Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder vierte Arbeitnehmer/Angestellter vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp 10% der neuen Berufsunfähigen sind jedoch jünger als 40 Jahre.
Gründe dafür, wie man annehmen würde, sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen, die dann den Verlust der Arbeitskraft hervorrufen.
Deswegen ist es epfehlenswert eher eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung nur dann abzuschließen, wenn Sie eine gesetzliche oder private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bekommen könnten.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt aber leider im Durchschnitt nur etwa 26 % des letzten Bruttogehalts. Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz. |