Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Ihre gesetzliche Haftung als, aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Wenn Sie die standard private Haftpflichtversicherung nehmen, sind Sie versichert als:
Familienvorstand, z.B. als Aufsichtspflichtiger für einen Minderjährigen
Inhaber von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern, z.B. als Streupflichtiger
Bauherr kleinerer Bauvorhaben, ca. bis 25.000,- Euro Bausumme
Radfahrer, Sportler, Waffenbesitzer
Reiter fremder Pferde
Halter zahmer Haustiere
Hüter fremder Hunde
Besitzer von Schlauch- oder Ruderbooten Besitzer oder Führer nicht versicherungspflichtiger Kleinfahrzeuge bis 6 km/h Einschränkungen gibt es natürlich bei einigen Punkten, aber wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung wählen, tritt diese an Ihre Stelle und tut, was Sie ohne Versicherung selbst tun müssten.
Erstmal wird geprüft, ob und wenn schon, in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Wenn die Ansprüche berechtigt sind, zahlt der Versicherer eine entsprechende Geldsumme an den Geschädigten. Sind die Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt, lehnt der Versicherer diese ab. Falls notwendig, wird es für Sie ein Prozess geführt.
|