Ein Unfall liegt immer vor, wenn plötzlich ein unfreiwilliges Ereignis einen Gesundheitsschaden auf den Körper hervorruft. Unfall benennt man auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Krankheiten gelten nicht als versichert.
Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, ist die Definition des Unfalls auch anders. Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung berücksichtigt und abgezogen. Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben verursacht werden, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine private Unfallversicherung kann aber auch diese für einen Aufpreis in den Versicherungsschutz einbeziehen.
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