In so gut wie jedem Tarif hat der Versicherte neben seiner monatlichen Grundprämie einen zusätzlichen eigenen Kostenanteil zu übernehmen.
Die Versicherung überträgt damit einen in der Regel kalkulierbaren Risikoanteil auf den Versicherungsnehmer.
Da aber meist unterschiedlichste Selbstbeteiligungsvarianten möglich sind, ist nun die entscheidende Frage, wie viel Selbstbeteiligung ist in welchem Bereich sinnvoll?
Arbeitnehmer:
Ein Arbeitnehmer sollte im Bereich von 250 EURO Selbstbeteiligung bleiben, solange er keine weiteren Personen mitversichern muss.
Denn je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger wird die Prämie. Der Arbeitgeber zahlt 50 % vom Beitrag einer Privaten Krankenversicherung, maximal jedoch 270 EUR (2005).
Die Selbstbeteiligung hat der Arbeitnehmer aber allein zu tragen. Damit verschiebt sich das Risiko unangemessen zu Lasten des Arbeitnehmers.
Außerdem werden monatlich ca. 30 % der Versicherungsprämie als sog. "Alterungs-rückstellung" durch die Versicherungsgesellschaft gesondert verbucht und mit 3,25 % p. a. laufend verzinst. Dieses Geld fließt an den Versicherten ab Alter 60 als Beitragssubvention zurück.
Auch profitiert der Versicherte von dem zu erwartenden Zinseszinseffekt. Denn nach dem § 31 VAG sind 80 % der Zinsen den Versicherten ebenfalls wieder gutzuschreiben.
Wenn also die monatliche Prämie niedrig ist, da eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart wurde, dann werden die Subventionen ab dem Alter 60 deutlich geringer ausfallen, als bei einem Tarif, der nur eine geringe Selbstbeteiligung hatte. Auch der schlechtere Zinseszinseffekt reduziert nochmals die mögliche Subvention.
Selbständige
Hier ist üblicherweise eine Selbstbeteiligung von 1000 EUR zu empfehlen. Wenn die liquiden Mittel gut sind, spricht auch nichts gegen eine deutlich höhere Selbstbeteiligung.
Zu beachten ist jedoch, dass ab einem gewissen Alter die Krankheiten rein statistisch deutlich zunehmen werden.
Die Kostenbelastung für die Behandlungen muss dann immer noch überschaubar bleiben und in die finanzielle Lebensplanung passen.
Außerdem sind die gesparten Prämien konsequent in eine eigene Altersvorsorge zu investieren, da die sonst möglichen Subventionen durch die Versicherung deutlich geringer ausfallen werden. - siehe Erläuterung Arbeitnehmer - |