Hohe Selbstbeteiligung

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in diesem Fall einen umfassenden Schutz, da Sie sowohl vor Unfall- als auch Krankheitsfolgen abgesichert sind.
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Egal, ob Sie
eine gesetzliche, oder private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit kommen, richten sich die Leistungen der Versicherer danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist.

Schon bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad er die Rente erhalten soll.

Generell zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente entsprechend dem Grad der Invalidität.

Selbstbeteiligung:

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besteht in der Möglichkeit die Versicherungsprämie teilweise selbst zu bestimmen.

Dies ist u. a. durch die Integrierung von Selbstbeteiligung möglich. Hier können die Kunden zwischen folgenden Modellen wählen:

1. Feste Selbstbeteiligung auf alle Bereich (ambulant/ stationär/ Zahn)
 
Hier wird ein Betrag festgelegt, der einmalig zum Abzug kommt.

Beispiel:

Der Tarif der DBV-Winterthur Vision 3 hat eine feste Selbstbeteiligung von 1000 EURO

Die versicherte Person hat im

Monat Januar Augenarztrechnung über 180 €
Monat Mai Zahnarztrechnungen über 520 €
Monat Juli Krankenhausrechnung über 300 €
Monat Dezember Massagen/Medizin über 500 €
Gesamte Auslagen 1.500 €
abzüglich feste Selbstbeteiligung 1.000 €
Erstattung d. Versicherung   500 €
 
2. Feste Selbstbeteiligung nur auf den ambulanten Bereich.
 
In diesem Fall werden Krankenhaus- und Kuraufenthalte sowie Zahnarztrechnungen sofort zu 100 % bezahlt. Lediglich die Rechnungen, die sich auf ambulante Behandlungen beziehen werden nur anteilig erstattet.

Beispiel:

Der Tarif 205 der ARAG hat eine feste Selbstbeteiligung von 440 EURO

Die versicherte Person hat im

Monat Januar Augenarztrechnung über 180 €(ambul. Leistung)
Monat Mai Zahnarztrechnungen über 520 €
Monat Juli Krankenhausrechnung über 300 €
Monat Dezember Massagen/Medizin über 260 € (ambul. Leistung)
Gesamte Auslagen 1.260 €
abzüglich feste Selbstbeteiligung    440 €
ambulante Leistungen  
Erstattung d. Versicherung    820 €


 
3. Prozentuale Selbstbeteiligung
 
Hier wird von jeder Rechnung ein vereinbarter Prozentsatz durch die Versicherung einbehalten. Diese Regelung bezieht sich meistens nur auf ambulante Tarife und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Beispiel:

Der Tarif A80 der Universa hat eine prozentuale Selbstbeteiligung von 20 % auf ambulante
Leistungen. Der Höchstbetrag der Zuzahlung ist jedoch 360 € p. a.

Die versicherte Person hat im

Monat Januar Augenarztrechnung über 180 €(ambul. Leistung)
Monat Mai Zahnarztrechnungen über 520 €
Monat Juli Krankenhausrechnung über 300 €
Monat Dezember Massagen/Medizin über 260 € (ambul. Leistung)
Gesamte Auslagen 1.260 €
abzüglich prozentuale 20 %      88 €
Selbstbeteiligung ambul. Leistungen  
Erstattung d. Versicherung 1.072 €


 
4. Sachbezogene Selbstbeteiligung
 
Neben den unter Punkt 1 - 3 genannten Selbstbeteiligungsvarianten hat fast jeder Tarif noch eine sachbezogene Selbstbeteiligung.
Am häufigsten hat der Versicherte eine Selbstbeteiligung bei Zahnersatz zu tragen.
Manchmal kann aber auch bei Heilmitteln, z. B. Massagen oder bei Medikamenten eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein.
 
5. Berufsgruppenbezogene Selbstbeteiligung
 
An dieser Stelle sind die Beamten und die Beamtenanwärter zu erwähnen. Die Mehrzahl der Beamten haben eher keine Selbstbeteiligung.
Denn der Dienstherr, Bund, Länder, Gemeinden, bezahlt so gut wie alle Nebenkosten und Selbstbeteiligungen.
So erhält z. B. ein verheirateter Bundesbeamter 70 % aller Aufwendungen erstattet. Folgerichtig hat die Versicherung lediglich ein Risiko von 30 % zu versichern und dafür werden dann spezielle "Teilkostentarife" angeboten.

Eine ähnliche Situation ist bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II gegeben. Auch hier zahlt der Staat alle Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen.

 
Fazit:
In so gut wie jedem Tarif hat der Versicherte neben seiner monatlichen Grundprämie einen zusätzlichen eigenen Kostenanteil zu übernehmen.
Die Versicherung überträgt damit einen in der Regel kalkulierbaren Risikoanteil auf den Versicherungsnehmer.
Da aber meist unterschiedlichste Selbstbeteiligungsvarianten möglich sind, ist nun die entscheidende Frage, wie viel Selbstbeteiligung ist in welchem Bereich sinnvoll?

Arbeitnehmer:

Ein Arbeitnehmer sollte im Bereich von 250 EURO Selbstbeteiligung bleiben, solange er keine weiteren Personen mitversichern muss.
Denn je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger wird die Prämie. Der Arbeitgeber zahlt 50 % vom Beitrag einer Privaten Krankenversicherung, maximal jedoch 270 EUR (2005).
Die Selbstbeteiligung hat der Arbeitnehmer aber allein zu tragen. Damit verschiebt sich das Risiko unangemessen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Außerdem werden monatlich ca. 30 % der Versicherungsprämie als sog. "Alterungs-rückstellung" durch die Versicherungsgesellschaft gesondert verbucht und mit 3,25 % p. a. laufend verzinst. Dieses Geld fließt an den Versicherten ab Alter 60 als Beitragssubvention zurück.
Auch profitiert der Versicherte von dem zu erwartenden Zinseszinseffekt. Denn nach dem § 31 VAG sind 80 % der Zinsen den Versicherten ebenfalls wieder gutzuschreiben.

Wenn also die monatliche Prämie niedrig ist, da eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart wurde, dann werden die Subventionen ab dem Alter 60 deutlich geringer ausfallen, als bei einem Tarif, der nur eine geringe Selbstbeteiligung hatte. Auch der schlechtere Zinseszinseffekt reduziert nochmals die mögliche Subvention.

Selbständige

Hier ist üblicherweise eine Selbstbeteiligung von 1000 EUR zu empfehlen. Wenn die liquiden Mittel gut sind, spricht auch nichts gegen eine deutlich höhere Selbstbeteiligung.

Zu beachten ist jedoch, dass ab einem gewissen Alter die Krankheiten rein statistisch deutlich zunehmen werden.
Die Kostenbelastung für die Behandlungen muss dann immer noch überschaubar bleiben und in die finanzielle Lebensplanung passen.

Außerdem sind die gesparten Prämien konsequent in eine eigene Altersvorsorge zu investieren, da die sonst möglichen Subventionen durch die Versicherung deutlich geringer ausfallen werden. - siehe Erläuterung Arbeitnehmer -

 
 

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